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   BGH, 05.07.1961 - 2 StR 236/61   

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https://dejure.org/1961,3899
BGH, 05.07.1961 - 2 StR 236/61 (https://dejure.org/1961,3899)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1961 - 2 StR 236/61 (https://dejure.org/1961,3899)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1961 - 2 StR 236/61 (https://dejure.org/1961,3899)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlesung ärztlicher Atteste über Körperverletzungen in einem Strafverfahren wegen Notzucht - Inaugenscheinnahme des Tatortes durch die Prozessbeteiligten und den Richter ohne Anwesenheit des Tatopfers - Voraussetzungen für die Annahme einer erheblich ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 2 StR 236/61
    Die vorhandenen Charaktermängel, so auch seine sexuelle Triebhaftigkeit, beruhen ebenfalls nicht auf diesem Unfall oder auf einer sonst krankhaft bedingten Störung der Geistestätigkeit; sie sind vielmehr Wesenszüge eines geistig normalen Psychopathen, die keinen Krankheitswert haben und daher nicht die Annahme rechtfertigen, die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Zeit der Taten sei ausgeschlossen oder erheblich vermindert gewesen (BGH NJW 1960, 1393).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 2 StR 236/61
    Die Rüge, die Strafkammer habe im Falle Sch. die Tatzeit nicht näher aufgeklärt und dadurch gegen die ihr obliegende Aufklärungspflicht verstossen, ist schon deshalb unbeachtlich, da die Revision die Beweismittel nicht benennt, die die Strafkammer hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 2 StR 236/61
    Ärztliche Atteste über Körperverletzungen, die nicht zu den schweren gehören, dürfen zwar verlesen werden, wenn das Strafverfahren der Verfolgung einer solchen Körperverletzung dient, nicht aber in einem Strafverfahren wegen Notzucht (BGHSt 4, 155).
  • BGH, 27.01.1970 - 2 StR 565/69

    Grundlagen der Verlesung eines ärztlichen Attestes in der Hauptverhandlung

    Das war unzulässig, weil ärztliche Zeugnisse nur dann nach § 256 StPO verlesen und verwertet werden dürfen, wenn der Zweck des Verfahrens in der Verfolgung einer - nicht schweren - Körperverletzung besteht (BGHSt 4, 155 sowie BGH Urteile vom 5. Juli 1961 - 2 StR 236/61 - und vom 13. Dezember 1961 - 2 StR 551/61 -) Wegen dieses Fehlers mußte das Urteil aufgehoben werden, soweit es den Beschwerdeführer betrifft.
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